Bundesrat regelt IV-Zusatzfinanzierung

21. April 2010 News

Der Bundesrat hat eine Verordnung verabschiedet, welche die Umsetzung des Volksentscheids zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) regelt. Damit können ab dem 1. Januar 2011 Gelder aus der Mehrwertsteuer der IV zufliessen.

Volk und Stände sagten am 27. September 2009 Ja zur vorübergehenden Anhebung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV. Die Erhöhung der Steuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Der Normalsatz steigt von 7,6 % auf 8 %, befristet auf 7 Jahre. Für die gleiche Zeitspanne erhöhen sich der reduzierte Steuersatz von derzeit 2,4 % auf 2,5 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,6 % auf 3,8 %. Damit sollen der IV jährlich 1,1 Mrd. Fr. zufliessen.

Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung werden die neuen Sätze ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen. Zudem hat der Bundesrat die Limiten bei der Saldosteuersatzmethode leicht nach oben angepasst, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Damit werde sichergestellt, dass Steuerpflichtige auch nach der Erhöhung der Steuersätze diese vereinfachte Abrechnungsmethode anwenden könnten.

Die Umsatzlimite steigt für die 7 Jahre von 5 Mio. Fr. auf neu 5,02 Mio. Fr. und die Steuerschuldgrenze von 100 000 Fr. auf neu 109 000 Fr., schreibt das EFD. Steuerpflichtige Personen, die pro Jahr nicht mehr als den entsprechenden Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen und im gleichen Zeitraum die Steuerschuldgrenze nicht überschreiten, können nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnen.