Der Bundesrat hat beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in den Kantonen Jura und Genf die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage zu erhöhen. Die Regelung gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2010.
| Roland A. Müller
Arbeitslose in den Kantonen Jura und Genf können zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2010 länger stempeln, wie der Bundesrat entschieden hat. Die Erhöhung von 400 auf 520 Taggelder gilt für Arbeitslose über 30 Jahren. Diese Gruppe habe ein grösseres Risiko, langzeitarbeitslos zu werden, teilte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit.
Im Kanton Jura gilt diese Regelung bereits seit einem halben Jahr – sie wird nun um weitere 6 Monate verlängert. Im Kanton Genf hingegen wird die Anzahl Taggelder erstmals seit 2007 erhöht. Gemäss aktueller Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) beträgt die Arbeitslosigkeit im Kanton Jura 6,2 %, im Kanton Genf 7,4 %. Auch der Kanton Neuenburg sowie die Region Moutier im Kanton Bern profitieren derzeit von einer erhöhten Anzahl Taggelder.
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Taggelder während höchstens 6 Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt. Die betroffenen Kantone übernehmen 20 % der Kosten.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.