Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Bonus der Muttergesellschaft

Es ist ohne Weiteres möglich, dass der Bonus nicht von der Arbeitgeberin, sondern von deren Muttergesellschaft vertraglich zugesichert wird. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Muttergesellschaft, welche die Schuldnerin des Bonus ist, einklagen. Der Arbeitgeberin fehlt die Passivlegitimation in dieser Konstellation.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 8. Juli 2014 (4A_175/2014) (Übersetzung aus dem Französischen)

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  • Oktober 2014

    Bonus der Muttergesellschaft

    • Bonus der Muttergesellschaft (PDF, 305.4 KB)

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