Betrugsbekämpfung in der IV: Neue Zahlen liegen vor

5. November 2010 News

Die Invalidenversicherung schloss im vergangenen Jahr bei der Betrugsbekämpfung 1180 Ermittlungen ab. Bei 240 Fällen oder rund jedem fünften Verdachtsfall handelte es sich um einen Betrug. Insgesamt kamen 180 ganze Renten weniger zur Auszahlung, was einer jährlichen Ausgabenreduktion von rund 4,6 Mio. Franken entspricht.

Die Betrugsbekämpfung zeige Wirkung, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Mitteilung. Seit rund zwei Jahren haben alle IV-Stellen ein Management zur Betrugsbekämpfung. Erstmals liegen nun Zahlen über ein vollständiges Jahr vor.

1180 Ermittlungen abgeschlossen
Im Jahr 2009 nahm die IV in 2550 Verdachtsfällen Ermittlungen auf. Hinzu kamen 640 Ermittlungen, die Ende 2008 noch nicht abgeschlossen waren. Somit waren insgesamt 3190 Fälle von Betrugsverdacht in Bearbeitung, deren 1180 Fälle konnten abgeschlossen werden. Ein Betrug nachgewiesen wurde in 240 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung respektive eine Nichtsprechung einer Neurente zur Folge hatte.Insgesamt wurden in 210 Fällen Observationen eingeleitet, unter den abgeschlossenen Fällen waren es 90.

In der Mehrheit der Fälle führte die Beschattung also zum Ergebnis, dass kein Betrug vorlag. Bisher seien alle Observationen ohne eine Verletzung der Rechte oder der Privatsphäre der Versicherten durchgeführt worden, hält das BSV fest.

«Versicherungsbetrug für IV-Defizit nicht massgeblich»
Dank dem Betrugsmanagement kommen laut dem BSV nun 180 ganze Renten weniger zur Auszahlung. Dies entspricht einer jährlichen Ausgabenreduktion von rund 4,6 Mio. Franken. Das Defizit der IV betrug im Jahr 2009 1,1 Mrd. Franken. Die Statistik für das Jahr 2009 bestätige, dass der Versicherungsbetrug für das Defizit der IV nicht massgeblich sei.

In 20 Fällen forderten die IV-Stellen unrechtmässig bezogene Leistungen zurück, in 10 Fällen erstatteten sie Strafanzeige. Weniger ergiebig waren die Ermittlungen im Ausland. Vor rund anderthalb Jahren hatte das BSV in Thailand und in Kosovo Pilotprojekte zur Betrugsbekämpfung gestartet. Die Bilanz: In beiden Ländern wurde 2009 je ein Betrugsfall aufgedeckt.

Unstimmigkeiten in medizinischen Berichten als wichtige Hinweise
In der Schweiz führten laut der IV vor allem Ermittlungen auf Basis von Unstimmigkeiten in medizinischen Berichten zum Erfolg. Auch Hinweise von anderen Versicherungen oder von Dritten brauchten die IV auf die Spur von Betrügern. Andere Kriterien hätten hingegen eine untergeordnete Rolle gespielt. Das BSV sieht deshalb keinen Anlass, den IV-Stellen weiterhin die Verwendung einer Checkliste vorzuschreiben.