Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Betriebsübergang: Rückzahlung von Ausbildungskosten

Erst wenn der definitive Entscheid über einen Betriebsübergang gefallen ist, kann der Arbeitnehmende den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ablehnen. Dazu wird eine Bedenkfrist eingeräumt, innert der er die Ablehnung zu erklären hat. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer Kenntnis vom Betriebsübergang erhalten hat auch wenn sein Entschluss bereits vorher feststeht.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 21. März 2012 (4A_616 / 2011)

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  • Juni 2012

    Betriebsübergang: Rückzahlung von Ausbildungskosten

    • Betriebsübergang: Rückzahlung von Ausbildungskosten (PDF, 284.6 KB)

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