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Beschränkte Arbeitsfähigkeit

Ist aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer keine neue Stelle findet, weil die Dauer und das Mass seiner Arbeitsunfähigkeit nicht klar sind, hat er Anrecht auf den Kündigungsschutz durch die Sperrfrist, auch wenn die Arbeits unfähigkeit nur für einzelne Tätigkeiten gilt.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AH110201 vom 23. Mai 2012)

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  • September 2014

    Beschränkte Arbeitsfähigkeit

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