Berufliche Vorsorge: Bundesrat sieht Handlungsbedarf beim Mindestumwandlungssatz

3. November 2011 News

Der Bundesrat lehnt feste Formeln zur Festlegung sowohl des Mindestzinssatzes als auch des Mindestumwandlungssatzes ab. Zudem will er im nächsten Jahr in einem Bericht an das Parlament neue Ansätze bei der zweiten Säule zur Diskussion stellen.

Gestern Mittwoch senkte der Bundesrat den Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge von 2% auf 1,5%. Die Versicherten erhalten damit ab nächstem Jahr für ihre Altersguthaben bei den Pensionskassen weniger Zins. Der Bundesrat begründete diesen Schritt mit der Entwicklung der Finanzmärkte.

Gegen fixe Formel
Bei seinem Entscheid stützte sich der Bundesrat auf die von der Kommission für berufliche Vorsorge empfohlene Berechnungsmethode. Dabei wird einerseits der Zinssatz der durchschnittlichen Rendite von siebenjährigen Bundesobligationen berücksichtigt. Anderseits werden Indices herangezogen, welche die Entwicklungen bei anderen Anlagekategorien berücksichtigen.

Eine im Gesetz verankerte feste Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes lehnt der Bundesrat ab, wie er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss festhält: „Die Fixierung einer Formel im Gesetz kann in gewissen Situationen ungünstige Folgen für die Versicherten, deren Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen zeitigen“, schreibt er.

Allenfalls „fatale Folgen“ beim Umwandlungssatz
Noch pointierter äussert sich der Bundesrat zum Mindestumwandlungssatz, nach welchem das angesparte Altersguthaben in die jährliche Rente umgerechnet wird. Er sei sich bewusst, dass Handlungsbedarf bestehe. Auch beim Umwandlungssatz will der Bundesrat nichts wissen von einer festen Formel. Die starre Anwendung einer Formel könnte angesichts von nicht vorhersehbaren Marktentwicklungen “fatale Folgen” haben für die Versicherten, die Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen.

Eher müssten andere Optionen in Betracht gezogen werden, um die Leistungen der zweiten Säule und deren Finanzierung nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen, schreibt der Bundesrat als Antwort auf einen zweiten Vorstoss. So könnte er sich vorstellen, den heute gesetzlich verankerten Umwandlungssatz künftig in eigener Kompetenz festzulegen – ohne Mitsprache des Parlaments: „Ein möglicher Lösungsansatz wäre für den Bundesrat eine allfällige Kompetenzübertragung an ihn selber, anstelle eines gesetzlich verankerten Werts“, schreibt er weiter.

Für den Bundesrat steht fest, dass mittelfristig eine Senkung des Umwandlungssatzes “unausweichlich” ist.

Arbeitgeberverband: Thema muss angegangen werden
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist der Meinung, dass das Thema Mindestumwandlungssatz aufgegriffen werden muss. Dies obwohl die Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 7. März 2010 eine Reform abgelehnt haben und mit einer weiteren Verschlechterung der Situation auf dem Kapitalmarkt zu rechnen ist. Falls keine mehrheitsfähige Lösung gefunden wird, dürfte sich das Problem akzentuieren.

Der Bundesrat will dem Parlament im nächsten Jahr einen Bericht zur Zukunft der zweiten Säule vorlegen. Dieser wird unter anderem die Frage behandeln, ob auch die Rentner einen Beitrag gegen die Unterdeckung der Pensionskassen leisten sollten. Im Rahmen des Berichts werde untersucht, ob die einseitige Belastung der aktiven Versicherten und der Unternehmen auf Dauer sachgerecht sei, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen dritten Vorstoss.