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Auf bestimmte Arbeitssituation beschränkte Arbeitsunfähigkeit

Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf eine bestimmte Arbeitssituation beschränkt ist, die Arbeitsleistung an einer anderen Stelle jedoch problemlos erfolgen kann, kommt bei einer Kündigung die Sperrfrist nach Art. 336c OR nicht zur Anwendung.

Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich, 21. Dezember 2005 (PB.2005.00034)
Entscheid des Obergerichts Luzern, I. Kammer, 24. November 2008 (11 08 74)

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  • Oktober 2010

    Auf bestimmte Arbeitssituation beschränkte Arbeitsunfähigkeit

    • Auf bestimmte Arbeitssituation beschränkte Arbeitsunfähigkeit (PDF, 12.1 MB)

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