Arbeitslosenversicherung: Ständerat dämpft Beschlüsse des Nationalrats

2. März 2010 News

Der Ständerat milderte die Beschlüsse des Nationalrats bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Die Entscheide fällte er unter dem Druck des drohenden Referendums.

Der Ständerat hält bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) an seinem im Vergleich zum Nationalrat milderen Kurs fest. Mit höheren Leistungen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose will er das von linken Kreisen angedrohte Referendum abwenden. So beschloss die kleine Kammer stillschweigend, dass unter 30-Jährige Anspruch auf 400 Taggelder haben sollen, wenn sie mindestens 18 Monate in die Arbeitslosenversicherung (ALV) einbezahlt haben. Der Nationalrat wollte die Bezugsdauer für diese Altersgruppe auf 260 Tage beschränken.

Von 400 auf 200 Taggelder für unter 25-jährige Arbeitslose
Auch sagte der Ständerat – im Gegensatz zum Nationalrat – Nein dazu, die Wartefrist für Personen zu verlängern, wenn sie nach dem Studium arbeitslos sind. Die Ständeräte waren sich einig, dass die Version der grossen Kammer eine unnötige Mehrbelastung für junge Arbeitslose sei; diese Kategorie werde mit den beschlossenen Leistungskürzungen bereits genügend belastet.

Einen Schritt auf den Nationalrat zu machte der Ständerat hingegen bei der Anzahl Taggelder für unter 25-Jährige: Er wich von seiner ursprünglichen Forderung nach 400 Taggeldern ab und stimmte mit 29 zu 12 Stimmen für 200 Taggelder. Der Nationalrat will dieser Alterskategorie nur 130 Taggelder zusprechen.

Ständerat will Beiträge auf 2,2 % erhöhen
Ganz auf die Linie des Nationalrates schwenkte der Ständerat bei der Beitragserhöhung. Im Gegensatz zum Bundesrat wollen die Räte die Lohnbeiträge nicht auf 2,3 %, sondern auf 2,2 % anheben. Verzichten wollen sie auch auf eine zusätzliche, befristete Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte. Mit diesen Änderungen wären die Einsparungen gegenüber der Version des Bundesrates um rund 140 Mio. Fr. geringer. Die Sanierung der ALV würde 16 Jahre dauern.

Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Die vorberatende Kommission signalisierte bereits Kompromissbereitschaft. Das AVIG steht im Anschluss an eine ausserordentliche Session zum Thema Arbeitslosigkeit auf dem Programm.