Arbeitgeberverband begrüsst das Nein zur Initiative «6 Wochen Ferien für alle»

24. November 2010 News

Der Anspruch von Arbeitnehmenden nach mehr als vier Wochen Ferien soll nicht gesetzlich verankert werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates sprach sich gegen eine entsprechende Volksinitiative aus. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Die Volksinitiative des Gewerkschaftsdachverbandes Travail.Suisse verlangt, dass alle Arbeitnehmenden Anspruch auf jährlich mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien haben sollen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) Kommission beantragt dem Nationalrat mit 17 zu 8 Stimmen, das Volksbegehren zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit war sich einig darüber, dass grosszügigere Ferienregelungen nicht gesetzlich geregelt, sondern auch künftig von den Sozialpartnern vereinbart werden sollen.

Arbeitsbedingungen als Gesamtpaket in einzelnen Branchen
Der Entscheid der WAK-N ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), sind doch die guten Ferienbedingungen in der Schweiz in sozialpartnerschaftlichen Lösungen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Branchen und Unternehmungen abgestimmt. Nach Meinung des SAV muss es weiterhin möglich sein, die Arbeitsbedingungen branchen- und unternehmensspezifisch zu differenzieren. Ferien, Freitage und Arbeitszeit bilden zusammen mit der Entlöhnung und den Lohnnebenleistungen ein Gesamtpaket innerhalb der Arbeitsbedingungen. Je nach Branche sieht dieses Paket anders aus.

Zudem lassen die Initianten unberücksichtigt, dass sich die Bedingungen auch stark in Richtung selbstbestimmtem Arbeiten verändert haben. Gerade was die Arbeitszeiten betrifft, sind in allen Branchen, wo dies sinnvoll möglich ist, flexible Regelungen eingeführt worden. Damit hat der Arbeitnehmende die Möglichkeit, die Lage der Arbeitszeit so zu wählen, dass sie seinen Bedürfnissen entgegenkommt.

Dennoch Ja der Kommission zu mindestens 5 Wochen Ferien ab 50
Die nationalrätliche WAK sprach sich zudem gegen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags aus. Damit hätte eine Erhöhung des Ferienanspruchs auf fünf Wochen, beziehungsweise auf sechs Wochen für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 55. Altersjahr im Gesetz verankert werden sollen.

Als widersprüchlich zum Nein zur Volksinitiative erachtet der SAV den Entscheid der Kommission, dass Arbeitnehmende ab 50 Jahren mindestens fünf Wochen Ferien haben sollen. Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die WAK-N, einer parlamentarischen Initiative mit dieser Forderung Folge zu geben. Die Initiative geht nun an die Ständeratskommission. Weitere parlamentarische Initiativen zum Thema «Ferien» lehnte die WAK-N ab.