Arbeitgeber empfehlen das Covid-19-Gesetz zur Annahme

27. September 2021 News

Wie der Bundesrat empfiehlt der Schweizerische Arbeitgeberverband, das angepasste Covid-19-Gesetz an der Urne anzunehmen. Sonst würde die bewährte Krisenbewältigung gefährdet. Auch mit den Gesetzesänderungen untersteht der Bundesrat weiterhin der funktionierenden parlamentarischen Kontrolle.

Bundespräsident Guy Parmelin und Gesundheitsminister Alain Berset präsentierten an einer Medienkonferenz die Argumente des Parlaments und der Regierung zur zweiten Referendumsabstimmung gegen das Covid-19-Gesetz am 28. November. Die Referendumsführer stören sich vor allem an Vollmachten des Bundesrats zur Bekämpfung der Pandemie und empfinden das Covid-Zertifikat als diskriminierendes Ärgernis.

Die beiden Magistraten betonten, dass mit dem Covid-19-Gesetz die von der Pandemie betroffenen Menschen und Unternehmen unterstützt und die wirtschaftlichen Schäden eingedämmt werden. Mit einer Annahme durch die Stimmbevölkerung Ende November wird verhindert, dass die jüngsten Gesetzesänderungen am 19. März 2022 ausser Kraft treten. Betroffen davon wären unter anderem die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Möglichkeit für den Bundesrat, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen oder die Entschädigung von Veranstaltern. Zudem könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen.

Wie im Frühjahr argumentierte der Bundesrat auch dieses Mal, dass sich die weitere Pandemiebekämpfung –ungeachtet der Referendumsabstimmung – in erster Linie auf das Epidemiengesetz stützt. Demnach können Massnahmen wie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen auch bei einem Nein zur Änderung des Covid-19-Gesetzes weitergeführt oder wiedereingeführt werden. Die Abstimmung ist deshalb gemäss der Landesregierung nicht geeignet, um eine eigene Unzufriedenheit gegenüber der Pandemiepolitik auszudrücken.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Gesetzesanpassung. Die darin beschlossenen Wirtschaftshilfen und das Covid-Zertifikat sind der Tragweite der Corona-Pandemie angemessen und wirken gezielt. Die Änderungen schaffen die Sicherheit, dass die bewährten Massnahmen weiterhin bereitstehen und bei einer nächsten Ansteckungswelle nicht abrupt beendet werden müssen. Zudem wurde das Gesetz durch das Parlament genehmigt und wird von diesem auch kontrolliert, ergänzt und angepasst. Der politische Prozess und das Schweizer Staatssystem funktionieren also auch in einer Krise.