Angemessene Nothilfe für Kleinunternehmer

4. November 2020 Medienmitteilungen

Nach Ansicht der Arbeitgeber greift der Bundesrat krisengeschüttelten Kleinunternehmern mit einem verlängerten und ausgeweiteten Corona-Erwerbsersatz zurecht unter die Arme. Von der Pandemie besonders hart betroffene Branchen benötigen allerdings darüber hinaus rasch eine wirksame Nothilfe. Um die Ansteckungswelle zu brechen, sind die behördlichen Anweisungen strikt zu befolgen.

Der Bundesrat hat weitere Klarheit geschaffen, wie er notleidenden Kleinunternehmern über die Corona-Krise hinweghelfen will. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz ermöglicht er indirekt betroffenen Selbststtändigerwerbenden sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen, weiterhin Zugang zum Corona-Erwerbsersatz (EO).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet die in die Verordnung eingeflossenen Anspruchsberechtigungen, die rückwirkend gelten, als Schritt in die richtige Richtung. Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.

Mit dem verlängerten Corona-Erwerbsersatz können zwar die pandemie-bedingten Einkommensausfälle in den Unternehmen etwas abgefedert werden. In den besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Branchen kann damit jedoch eine drohende Entlassungs- und Konkurswelle nicht abgewendet werden. Deshalb befürwortet der SAV eine auf dem Covid-19-Gesetz beruhende Härtefallregelung, wie sie der Bundesrat im Rahmen einer dringlichen Vernehmlassung vorschlägt. Demnach kann sich der Bund an kantonalen Massnahmen zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen zur Hälfte beteiligen. Der SAV wird sich bei der Festlegung der Ausführungsverordnung dafür einsetzen, dass die Kantone, die hier in der Verantwortung stehen, kantonale Härtefall-Massnahmen möglichst rasch vorantreiben und finanzieren.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Bundesrat in den vergangenen Monaten Unterstützungsmassnahmen in historischem Ausmass beschlossen. Zur Bekämpfung der Pandemie braucht es darüber hinaus unbedingt die Disziplin und das eigenverantwortliche Handeln der ganzen Bevölkerung. Jeder und jede muss sich rigoros an die Anweisungen der Behörden halten. Am Arbeitsplatz achten die Arbeitgeber ihrerseits weiterhin darauf, dass die praxiserprobten Schutzkonzepte strikt eingehalten werden.

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