Anerkennung von ausländischen Zertifikaten hilft der Schweizer Wirtschaft

17. September 2021 News

Nicht genesene oder ungeimpfte Personen, die in die Schweiz einreisen, müssen sich künftig testen lassen. Für im Ausland geimpfte und genesene Personen mit einem Bezug zur Schweiz wird ein Schweizer Covid-Zertifikat vorgesehen. Mit diesen befristeten Massnahmen können sich die Arbeitgeber arrangieren.

Gemäss Beschluss des Bundesrats müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, für die Einreise – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – ab dem 20. September einen negativen Test vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich diese Personen noch einmal auf eigene Kosten testen lassen. Mit dieser Verschärfung will der Bundesrat nach eigenen Angaben eine Zunahme der Infektionen nach den Herbstferien verhindern.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erleichtert, dass sich der Bundesrat für diese praxistaugliche Variante entschieden hat und auf eine Wiedereinführung der Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz verzichtet hat. Die beschlossenen Massnahmen im internationalen Personenverkehr entsprechen den Vorstellungen des SAV an einen befristeten Mechanismus im Sinne einer Notbremse. Die vorübergehend verschärften Einreisebestimmungen sind nach Ansicht des SAV geeignet zu verhindern, dass besorgniserregende Virusvarianten in grossem Ausmass in die Schweiz gelangen.

Zurecht ausgenommen von den verschärften Einreisebestimmungen sind die Grenzgänger. Für eine funktionierende Wirtschaft sind besonders die Grenzregionen auf eine ungehinderte Zirkulation dieser Arbeitskräfte angewiesen.

Der Bundesrat hat zudem den Handlungsbedarf bei im Ausland geimpften Personen erkannt, die zwar einen Bezug zur Schweiz, aber keinen Zugang zu einem Covid-Zertifikat haben. Besonders betroffen sind zum einen der Tourismussektor und zum andern international operierende Unternehmen, deren Mitarbeiter und Geschäftspartner auf einen Zugang zu einem Schweizer Covid-Zertifikat angewiesen sind. Indem diesen Personen künftig ein Schweizer Covid-Zertifikat ausgestellt wird, kommt der Bundesrat den Forderungen der Arbeitgeber entgegen.

Der SAV begrüsst, dass für das Ausstellen eines Schweizer Zertifikats die Liste der European Medicines Agency (EMA) massgebend ist. Nach einer Übergangsphase können ab dem 10. Oktober Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind, für ihre Einreise ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Darüber hinaus werden sämtliche Impfstoffe unter anderem von in der Schweiz berufstätigen EU-Drittstaatsangehörigen anerkannt.