Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Aktive Konkurrenzierung während der Anstellung

Konkurrenziert der Arbeitnehmende während des laufenden Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitgeber aktiv, stellt dieses Verhalten eine krasse Verletzung seiner Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber dar. Letzterer ist berechtigt, den Arbeitnehmenden fristlos und ohne vorgängige Verwarnung zu entlassen.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN070860 vom 17. 12. 2009; auf eine Berufung wurde mit Beschluss vom 26. 3. 2010 nicht eingetreten)

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  • November 2010

    Aktive Konkurrenzierung während der Anstellung

    • Aktive Konkurrenzierung während der Anstellung (PDF, 171.7 KB)

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