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Akkordlohn: Änderung des Lohnansatzes und Ferienlohn

Eine Lohnänderung kann auch stillschweigend vereinbart werden. Wird der neue Ansatz über längere Zeit ausbezahlt und nicht beanstandet, kann er als vereinbart gelten. Nur in Ausnahmefällen, bei einer unregelmässigen Beschäftigung von Teilzeitangestellten, ist es zulässig, den Lohn für den Ferienanspruch in den Lohn für die effektiv geleistete Arbeit einzuschliessen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 16. Dezember 2009 (4A_478/2009) (Übersetzung aus dem Französischen)

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  • April 2012

    Akkordlohn: Änderung des Lohnansatzes und Ferienlohn

    • Akkordlohn: Änderung des Lohnansatzes und Ferienlohn (PDF, 540.5 KB)

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