AHV: Ständerat akzeptiert weitere Neuerungen

4. März 2011 News

Der Ständerat hiess technische Neuerungen bei der AHV einstimmig gut. Es handelt sich um die unbestrittenen Elemente der gescheiterten 11. AHV-Revision.

Bei den vom Ständerat gutgeheissenen Elementen geht es unter anderem um Vereinfachungen bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Zudem soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden. Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige wird neu an den Mindestbeitrag gekoppelt: AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen sollen nicht mehr als das 50-fache des Mindestbeitrages ausmachen.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Herbst die 11. AHV-Revision abgelehnt, weil bei der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Flexibilisierung des Rentenalters keine Einigung zustande gekommen war. In der Folge beschloss der Bundesrat, dem Parlament die unbestrittenen, administrativen Neuerungen vorzulegen.