AHV: Parlament will Durchführung verbessern

17. Juni 2011 News

Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat die Vorlage mit technischen Neuerungen bei der AHV einstimmig gut, mit denen die Durchführung verbessert werden soll. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Die Vorlage zur Verbesserung der Durchführung bei der AHV wurde im Nationalrat ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Die unbestrittene Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung, die Änderungen könnten allenfalls bereits Anfang 2012 in Kraft treten. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die Vorlage und begrüsst deren rasche parlamentarische Behandlung mit dem Horizont der Inkraftsetzung von 2012.

Inhaltlich sollen unter anderem AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen nicht mehr als das 50-fache des Mindestbeitrages ausmachen. Vereinfachungen plant der Bundesrat bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Weiter soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden. Die eigentliche 11. AHV-Revision – unter anderem mit der Frage des Rentenalters – soll erst in der nächsten Legislatur als 12. AHV-Revision behandelt werden.