Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Änderung der Arbeitszeiten

Arbeitszeiten, die während zweier Jahre in einer immer gleichen Weise geleistet wurden, können nicht kurzfristig und einseitig vom Arbeitgeber mit einer Weisung geändert werden. Es braucht dazu eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 13. März 2013 (4A_690 / 2012)

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  • September 2013

    Änderung der Arbeitszeiten

    • Änderung der Arbeitszeiten (PDF, 91.0 KB)

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