Absage an ein bedingungsloses Grundeinkommen

17. Juni 2011 News

Der Nationalrat erteilte gleich zwei Vorstössen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens eine Absage. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide.

Der Nationalrat lehnte die zwei Vorstösse für ein bedingungsloses Grundeinkommen respektive für ein Recht auf Grundsicherung in der Bundesverfassung klar ab. Nach der Vorstellung der zwei Initianten sollte das Grundeinkommen alle anderen Sozialleistungen ersetzen. Für die zwei parlamentarischen Initiativen stimmten nur gerade 28 beziehungsweise 23 Ratsmitglieder. Damit folgte die grosse Kammer den Anträgen ihrer Sozialkommission.

Fehlender Anreiz, einer Arbeit nachzugehen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt die Entscheide mit Genugtuung zur Kenntnis. Auch er vertritt klar die Meinung, dass die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abzulehnen ist. Zum einen wäre ein solches nicht finanzierbar, zum anderen entfiele – aufgrund der geforderten Bedingungslosigkeit – der Anreiz, einer Arbeit bzw. Erwerbstätigkeit nachzugehen, und zudem folgte es dem abzulehnenden Giesskannenprinzip.

Der Zielkonflikt zwischen Armutsbekämpfung und Aufrechterhaltung von Arbeitsanreizen ist offenkundig. Es ist am schweizerischen System der bedarfsorientierten Sozialhilfe festzuhalten, welches sowohl dem Giesskannenprinzip seine Absage erteilt als auch auf Gegenleistungen der Sozialhilfeempfänger (sogenannte aktivierende Sozialpolitik) basiert.

Recht auf Existenzsicherung existiert bereits
Zudem haben alle Menschen, die in der Schweiz leben, ein Recht auf Existenzsicherung, d.h. das zum Überleben notwendige Minimum. Wirtschaftliche Hilfe erhalten Personen, die nicht in der Lage sind, die Mittel für den Lebensbedarf für sich – und die mit ihnen zusammenwohnenden Personen, für die sie unterhaltspflichtig sind – hinreichend oder rechtzeitig zu beschaffen. Die kantonalen Sozialhilfegesetze regeln die Frage, ab wann jemand in Not ist, und wie viel Geld es braucht, damit ein menschenwürdiges Dasein erfüllt ist.