6. IV-Revision: Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket eröffnet

23. Juni 2010 News

Der Bundesrat hat das zweite Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel dieser IV-Revision 6b ist, die Rechnung der IV auszugleichen und ihre Schulden bei der AHV zu tilgen. Unter anderem soll das vierstufige Rentensystem durch ein stufenloses System ersetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010.

Die 6. IV-Revision hat gemäss Auftrag des Parlaments die nachhaltige Sanierung der stark defizitiären Invalidenversicherung insbesondere durch eine Senkung der Ausgaben zum Ziel. Ihr erster Teil, die IV-Revision 6a, beinhaltet rund die Hälfte der notwendigen Einsparungen und ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Mit der IV-Revision 6b, welche der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt hat, soll die IV-Rechnung zwischen 2019 und 2028 um durchschnittlich 800 Mio. Fr. entlastet werden. Die IV-Revision 6b soll 2015 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010, wie das Departement des Innern (EDI) mitteilte.

Neu ein stufenloses Rentensystem
Eine Massnahme sieht vor, das vierstufige Rentensystem der Invalidenversicherung (IV) mit Viertels-, Halb- und Dreiviertels- sowie Vollrenten durch ein stufenloses System zu ersetzen. Wie das EDI schreibt, bietet das vierstufige Rentensystem den Handicapierten zu wenig Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder das Arbeitspensum zu erhöhen. Wenn heute ein Betroffener ein Erwerbseinkommen hat, kann dies zu einer Rückstufung in eine tiefere Renten-Kategorie und damit unter dem Strich zu einem geringeren Gesamteinkommen führen.

Mit dem stufenlosen Ansteigen der Rentenbeträge in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad sollen diese Schwelleneffekte verschwinden. Damit sollen Anreize gesetzt werden, dass Handicapierte ihre Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich steigern. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die IV ab 2019 um jährlich 400 Mio. Fr. entlasten.

Prävention und verstärkte Eingliederung
Auch sollen die Früherfassung und die auf Menschen mit psychischen Problemen ausgerichteten Integrationsmassnahmen, die mit der 5. IV-Revision eingeführt wurden, erweitert und flexibler ausgestaltet werden. Eine eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung der Versicherten und der Arbeitgeber verstärke die Prävention von Invalidität, teilte das EDI mit. Die Regierung möchte mit dieser Massnahme jährlich 100 Mio.Fr. einsparen.

Sie will die IV zudem um weitere 200 Mio. Fr. entlasten, indem die Zusatzrenten gekürzt werden, welche handicapierte Eltern für ihre Kinder erhalten. Zurzeit erhalten IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger für jedes Kind bis 18 Jahre und jedes in Ausbildung stehende Kind bis 25 Jahre eine Zusatzrente. Sie beträgt zurzeit 40 % der IV-Rente. Neu soll sie noch 30 % betragen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass die IV-Revision 6a im Parlament gut unterwegs ist. Seiner Meinung nach ist eine rasche Verabschiedung des ersten Massnahmenpakets vordringlich, damit der neue Finanzierungsmechanismus möglichst bald zur Anwendung kommt. Zudem muss der Auftrag, den die Stimmberechtigten mit der Zustimmung zu einer zeitlich befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer erteilt haben, fristgerecht umgesetzt werden.