6. IV-Revision: Ständeratskommission klar für erstes Massnahmenpaket

21. Mai 2010 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hiess das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision mit kleinen Änderungen gut. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat langfristig 500 Mio. Fr. pro Jahr bei der Invalidenversicherung (IV) sparen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) nahm gegenüber dem Vorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter kaum Änderungen vor. Mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung fiel die Zustimmung deutlich aus. Das Geschäft dürfte in der dritten Woche der Sommersession im Ständerat kaum bestritten sein.

Wiedereingliederung von IV-Rentnern hat Priorität
Wichtigstes Bestreben des ersten Massnahmenpakets ist die Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern in den Arbeitsmarkt. Mehrere Massnahmen sollen dafür sorgen, dass rund 12 500 der 246 500 vollen IV-Renten aufgehoben werden können. In einer Änderung verbessert die ständerätliche Kommission die Bedingungen leicht.

Zudem schafft der Bundesrat die Voraussetzung, um Renten von Personen zu überprüfen, die an nicht objektivierbaren Schmerzstörungen leiden – dabei handelt es sich zum Beispiel um bestimmte psychische Krankheiten. Solche Diagnosen führen seit der 5. IV-Revision nicht mehr zu einer IV-Rente. Zu reden gaben in der SGK-S auch die Bestimmungen, welche die Beschaffung von Hörgeräten und anderen Hilfsmittel um 48 Mio. Fr. vergünstigen sollten. Unter anderem soll die IV für Geräte neu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchführen. Dies fordert der Bundesrat nach einer Auseinandersetzung mit Hörgeräteherstellern.

Arbeitgeberverband für rasche Verabschiedung der Revision
Im ersten Massnahmenpaket führt der Bundesrat zudem den Assistenzbeitrag ein und ändert den Finanzierungsmechanismus der IV. Für die Sanierung der IV wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer ein zweites Massnahmenpaket vorlegen, das nochmals mehrere hundert Mio. Fr. Einsparungen zur Tilgung des IV-Defizits von rund 1,1 Mrd. Fr. (2009) beitragen soll.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid der SGK-S. Seiner Meinung nach ist eine rasche Verabschiedung des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision vordringlich, damit der neue Finanzierungsmechanismus möglichst bald zur Anwendung kommen kann.