Der Ständerat hat die letzten kleinen Differenzen bei der 11. AHV-Revision stillschweigend bereinigt. Die umstrittene Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
| Roland A. Müller
Ob die 11. AHV-Revision die Schlussabstimmung überstehen wird, bleibt offen. Das von Bundesrat Didier Burkhalter vorgeschlagene und von beiden Räten gebilligte Modell stösst in wichtigen Punkten sowohl bei der SVP als auch bei der Linken auf Widerstand. So hat die SVP-Fraktion nach dem Entscheid des Ständerats beschlossen, die Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen. Weil auch die Linke dagegen stimmen will, zeichnet sich damit ein Nein ab. Sollte die Revision in der Schlussabstimmung dennoch gutgeheissen werden, kann sich das Volk dazu äussern. Die SP und die Gewerkschaften haben für diesen Fall das Referendum beschlossen.
Uneinig sind sich Linke und SVP vor allem über die vorgesehene befristete soziale Abfederung von Frühpensionierungen nach der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65. Damit würden jährlich etwa 800 Mio. Franken eingespart.
Nach dem vorliegenden Modell sollen während zehn Jahren jährlich 400 Mio. Franken aus dem AHV-Fonds für erleichterte Frühpensionierungen eingesetzt werden. Hiervon profitieren könnten alle Personen mit einem Einkommen von weniger als 61‘560 Franken. Die Linke möchte für diese Massnahmen jedoch eine Milliarde bereitstellen, während die SVP hierfür gar kein Geld einsetzen und das Ersparte vielmehr in die längerfristige AHV-Sanierung stecken möchte.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.