11. AHV-Revision: Ständeratskommission unterstützt Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung

2. Februar 2011 News

Die Sozialkommission des Ständerats empfiehlt die Vorschläge des Bundesrats, mit denen die Durchführung in der AHV verbessert werden sollen, einstimmig zur Annahme. Damit sollten die unbestrittenen Elemente der 11. AHV-Revision – sie war in der Schlussabstimmung der Herbstsession 2010 gescheitert – im Parlament nicht auf Widerstand stossen.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) unterstützte die Vorschläge des Bundesrats einstimmig. Da im Parlament keine Widerstände zu erwarten sind, könnten die Änderungen möglicherweise bereits 2012 in Kraft treten.

Nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision im letzten Herbst im Parlament hatte der Bundesrat beschlossen, das Reformvorhaben zu etappieren. Das erste – unbestrittene – Massnahmenpaket stiess nun wie erwartet in der SGK-S auf Zustimmung. Es herrschte die Meinung vor, dass es einige Fortschritte und Vereinfachungen bringt. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die Vorlage und begrüsst deren rasche parlamentarische Behandlung mit dem Horizont der Inkraftsetzung von 2012.

Unter anderem sollen AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen nicht mehr als das 50-fache des Mindestbeitrages ausmachen. Vereinfachungen plant der Bundesrat bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Weiter soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden. Die eigentliche 11. AHV-Revision – unter anderem mit der Frage des Rentenalters – soll erst in der nächsten Legislatur als 12. AHV-Revision behandelt werden.