11. AHV-Revision: Kommission will neues Modell

23. April 2010 News

Die Sozialkommission des Ständerates lanciert bei der 11. AHV-Revision ein neues Modell, das weitgehend einem Vorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter entspricht. Danach sollen Frühpensionierungen nicht nach dem Giesskannenprinzip, sondern gezielt abgefedert werden.

National- und Ständerat ringen seit geraumer Zeit um eine Lösung bei der 11. AHV-Revision. Die Linke will die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre nur unter der Bedingung akzeptieren, dass Frühpensionierungen abgefedert werden. Die Rechte möchte weitgehend darauf verzichten. Nach ihrem Willen sollen die mit der Erhöhung des Rentenalters jährlich eingesparten 800 Mio. Fr. möglichst nicht wieder ausgegeben werden.

Ständeratskommission klar für neues Modell
Bisher zeichnete sich keine Lösung ab. Das könnte sich mit dem neu ins Spiel gebrachten Modell ändern, für welches sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit 9 zu 3 Stimmen ausgesprochen hat. Nach dem neuen Modell würden Personen mit einem Jahreseinkommen bis 61 560 Fr. profitieren. Bis zu dieser Grenze würden finanzielle Einbussen beim Rentenvorbezug mit Geld aus der AHV teilweise kompensiert.

Am wenigsten gekürzt würde die Rente bei Einkommen um 41 000 Fr. Dies laut SGK-S deshalb, weil bei diesem Betrag die Schwelle zu den Ergänzungsleistungen liegt. Wer ein Jahr vor dem Rentenalter in Pension geht und zwischen 28 000 Fr. und 41 000 Fr. verdient, müsste eine Rentenkürzung von lediglich 1,7 % in Kauf nehmen. Nach dem Modell, dem der Ständerat bei der letzten Beratung zugestimmt hatte, wären es 2,8 %. Während beim alten Modell insgesamt 62 % der potenziellen Frührentner profitieren würden, sind es beim neuen 42 %.

Abfederung auf 10 Jahre begrenzen
Das neue Modell basiert auf Vorschlägen, die Bundesrat Didier Burkhalter an die Ständeratskommission geleitet hatte. Die Kommission folgte ihm aber nicht in allen Punkten. So beschloss sie, das System dieser Abfederung auf 10 Jahre zu begrenzen. Der Sozialminister hatte keine Begrenzung vorgeschlagen. Der wichtigste Unterschied zum bisherigen Modell des Ständerates besteht darin, dass die Abfederung der Frühpensionierungen nicht aus der Bundeskasse, sondern aus dem AHV-Fonds finanziert werden soll.

Laut der Kommission wird der AHV-Fonds Ende 2011 einen Deckungsgrad von 106 % aufweisen. Fachleute rechnen damit, dass der Deckungsgrad bis Mitte des Jahrzehnts auf 45 % sinkt. Bei der Frage, was in diesem Fall passieren soll, hat die Ständeratskommission sich für einen Automatismus ausgesprochen. Demnach sollen die AHV-Abzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um je 5 % erhöht werden, und die Rentner sollen auf eine Teuerung verzichten müssen. Es sei aber davon auszugehen, dass der Bundesrat bei einer Annäherung an die Limite eine Gesetzesrevision vorlegen würde, teilte die SGK-S mit. Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit all diesen Fragen.