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Eine nichtige Kündigung muss wiederholt werden
Wird die Kündigung während der Sperrfrist wegen Krankheit ausgesprochen, ist sie nichtig. Das bedeutet, dass die Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden muss, andernfalls wird der Vertrag nicht aufgelöst. Eine Bestätigung der Kündigung reicht nicht aus. Urteil…