Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr aus dem Homeoffice möglich sein, ohne dass die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Frage gestellt wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüßt diese Einigung.
2023 werden die Renten nicht nur an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, sondern auf Begehren des Parlaments auch nachträglich der Teuerung. Die Arbeitgeber sprachen sich im Vorfeld gegen diese unausgewogene Anpassung aus. Auch den bei 1 Prozent belassenen BVG-Mindestzinssatz können die Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Börsenentwicklungen nur teilweise nachvollziehen.
Vor bald einem Jahr wurde das Arbeitgebernetzwerk focus50plus ins Leben gerufen, welches sich für die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Mitarbeitenden einsetzt. Mit dem Go-live der neuen Website ist ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht.
Eine Vorlage der WBK-N will die familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz aufwerten. Die Arbeitgeber begrüssen, dass etwas gegen die aktuellen Missstände gemacht wird, stellen hinter die finanzielle Dimension der Vorlage aber ein Fragezeichen.
Mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer haben die eidgenössischen Räte eine von Bundesrat und Kantonen vorgeschlagene Lösung beschlossen. Sie gewährleistet, dass der Schweiz zustehende Steuermillionen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen werden. Unser Land ist damit gut aufgestellt, um Jobs und Wohlstand in der Schweiz zu halten.
Der Nationalrat hat als Zweitrat die Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» angenommen. Diese Motion fordert, dass die Mindestlohnbestimmungen eines vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags kantonalen Mindestlohnbestimmungen vorgehen. Auch Der SAV hatte sich zur Stärkung der Sozialpartnerschaft für die Annahme der Motion ausgesprochen.