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Freizügigkeitsgesetz: mehr Eigenverantwortung bei der Wahl der Anlagestrategie
Wenn Versicherte die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgeguthabens selbst wählen, so soll ihre Pensionskasse nicht mehr verpflichtet sein, ihnen bei einem Austritt den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz mitzugeben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet die entsprechende Gesetzesrevision, bringt in seiner Vernehmlassungsantwort allerdings zwei Vorbehalte an.