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Persönlichkeitsschutz bei der Kündigung
Eine Kündigung kann wegen der Art, wie sie ausgesprochen wird, als missbräuchlich beurteilt werden. Dies zum Beispiel, wenn ein Arbeitgeber anlässlich der Vertragsauflösung das Recht des Arbeitnehmers auf Persönlichkeitsschutz schwerwiegend verletzt. Ein bloss ungebührliches Verhalten reicht allerdings dazu nicht…