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Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent auf hohen Lohnanteilen verletzt das Versicherungsprinzip
Um die Arbeitslosenversicherung (ALV) schneller zu entschulden, soll künftig auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 Franken ein sogenanntes Solidaritätsprozent erhoben werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist für einen gesunden Haushalt der ALV und einen schnellen Abbau ihrer Schulden. Eine Aufhebung der Obergrenze für den Solidaritätsbeitrag lehnt der Verband allerdings ab.