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Verhalten des Arbeitgebers vor einer Kündigung
Das schweizerische Recht kennt keine Pflicht, den Arbeitnehmer vor der Kündigung anzuhören. Auch wenn es den normalen Gepflogenheiten entspricht, dass man vor einer Kündigung mit dem Arbeitnehmer das Gespräch sucht, ist es nicht rechtswidrig, ohne vorhergehende Aussprache zu kündigen.