Fast die Hälfte aller IV-Neurentner erhält vor Eintritt in die IV Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Die Sozialhilfe-Empfänger beziehen durchschnittlich zweieinhalb Jahre Sozialhilfe-Beiträge, bevor sie in die IV eintreten. Viele IV-Neurentner haben also bereits eine lange Sozialhilfe-«Karriere» hinter sich. Das Problem dabei: Die IV investiert viel Geld in die Früherkennung und Reintegration – nur kommt diese Unterstützung für Neurentner und ehemalige Bezüger von Sozialhilfe-Leistungen oder Arbeitslosengeld spät. Dies zeigt eine Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Untersuchung wirft die Frage auf, ob sich Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe nicht zu wenig auf die Früherkennung von psychisch belasteten Menschen und deren Arbeitsmarktfähigkeit ausrichten.
Die Kantone sagen dezidiert Nein zur Masseneinwanderungs-Initiative. Sie gefährde den Wohlstand in der Schweiz, der wesentlich auf der Personenfreizügigkeit basiere. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über die klare Haltung der Kantone. Die Masseneinwanderungs-Initiative löst keine Probleme, vielmehr stellt sie die Schweizer Wirtschaft ins Abseits.
Am 9. Februar stehen die Stimmberechtigten gleich in zweifacher Hinsicht vor einer Grundsatzentscheidung. Die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» stellt uns einerseits vor die Frage, ob wir in unseren Beziehungen zu Europa auf dem bilateralen Weg weitergehen oder diesen beenden wollen. Gleichzeitig müssen wir entscheiden, ob wir den liberalen Arbeitsmarkt erhalten – oder zu einem planwirtschaftlichen, bürokratischen System zurückkehren.
Gesetzliche Mindestlöhne verstossen gegen die lohnpolitische Freiheit der Branchen und Betriebe und gefährden Arbeitsplätze. Sie behindern die dezentrale, marktorientierte Lohnfindung und sind mit einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbar. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt gesetzliche Mindestlöhne und damit die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» (Mindestlohn-Initiative) deshalb entschieden ab.