Die Arbeitgeber bieten für zwei zentrale Herausforderungen, denen die Schweiz gegenübersteht, pragmatische Lösungsvorschläge: Die Beziehungen zur EU sollen mit einer Schutzklausel, aber ohne zusätzliche flankierende Massnahmen gesichert werden, und die Leistungen in der Altersvorsorge sollen mit einer strukturellen Reform finanzierbar bleiben. An einer Medienkonferenz in Lausanne unterstrich der Schweizerische Arbeitgeberverband sein verstärktes Engagement in der Romandie, um diesen und weiteren Anliegen auch bei den Westschweizer Politikern und Bürgern mehr Gehör zu verschaffen.
Die Wirtschaft fordert geschlossen eine rasche und finanziell verkraftbare Reform der Altersvorsorge. Ein Leistungsausbau kommt nicht infrage, strukturelle Massnahmen sind dafür zentral: Rentenalter 65 für beide Geschlechter und – bei Bedarf – eine schrittweise Anhebung des Rentenalters im Rahmen einer Stabilisierungsregel für die AHV. Nur so lässt sich angesichts der demografischen Herausforderungen das heutige Rentenniveau sichern.
Der Bundesrat verzichtet darauf, in seine Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative neben einer Schutzklausel auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen. Er überlässt die Lösung entsprechender Probleme den Sozialpartnern. Zudem legt er den Fokus bei der Fachkräfte-Initiative künftig auf vier besonders betroffene Branchen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt dieses Vorgehen.
Der Bundesrat lanciert eine weitere IV-Reform. Nach dem Scheitern der Revision 6b ein notwendiger Schritt. Die Reform des Bundesrats sieht allerdings lediglich qualitative Massnahmen vor. Für die Sanierung der IV, die nach wie vor ein strukturelles Defizit von 600 Millionen Franken pro Jahr einfährt, reicht das nicht. Es braucht daneben weitere Sparmassnahmen.
Der Bundesrat hält am Grundsatz der Personenfreizügigkeit fest und steht damit auch für die essenzielle Sicherung der bilateralen Verträge ein. Gleichzeitig schlägt er vor, die Masseneinwanderungs-Initiative mit einer Schutzklausel umzusetzen, wie dies der Schweizerische Arbeitgeberverband bereits im Vorfeld aufgezeigt hat. Diese Stossrichtung ist nun zügig weiterzuverfolgen.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann eröffnet. Er fordert, wie erwartet, staatlich verordnete Lohnkontrollen auf Unternehmensebene. Der Entscheid beruht jedoch auf einer umstrittenen Grundlage, die viel zitierte «Lohndiskriminierung» von 8,7 Prozent ist weiterhin zu hinterfragen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die breite Kritik der letzten Monate am Analyseverfahren zur Ermittlung von «Lohndiskriminierung» ignoriert.