Ende letzten Jahres lebten hierzulande insgesamt 1,72 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Die Zahl der in der Schweiz lebenden Personen aus EU-27- und Efta-Staaten stieg 2010 weniger stark als im Vorjahr.
| Roland A. Müller
Insgesamt 1’720’393 Ausländerinnen und Ausländer lebten 2010 in der Schweiz. Das sind 2,4% mehr als im Vorjahr. Die Zahl der in der Schweiz lebenden Personen aus EU-27- und Efta-Staaten stieg im vergangenen Jahr um 3,3% an, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Dies ist eine geringere Zunahme als im Vorjahr, als die Zahl um 3,9% angestiegen war. Diese Zuwanderung schwäche sich damit ab, schreibt das BFM. Die Entwicklung zeige, dass die Zu- und Rückwanderung von EU-Bürgern sich der jeweiligen wirtschaftlichen Situation in der Schweiz angleiche.
Insgesamt 618’633 Personen aus den übrigen Ländern lebten Ende letzten Jahres in der Schweiz. Dieser Bestand nahm gegenüber dem Vorjahr um 0,7% zu. «Diese Entwicklung entspricht der Zuwanderungspolitik des Bundesrates und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können», schreibt das BFM.
2010 sind insgesamt 134’171 Personen in die Schweiz eingewandert, 1727 mehr als im Vorjahr. Es sind jedoch auch mehr Personen ausgewandert: Insgesamt verliessen 65’523 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz, 10’285 mehr als im Vorjahr. Rund 70% davon waren Personen aus der EU. Am stärksten angestiegen ist der Bestand bei den Staatsangehörigen aus Kosovo, gefolgt von Deutschland, Portugal, Frankreich und Eritrea.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.