Ständeratskommission stimmt Präventionsgesetz zu

17. November 2011 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat dem Präventionsgesetz mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Die Kommission hat das Präventionsgesetz zuhanden des Ständerats verabschiedet. Die SGK-S folgte in der Detailberatung weitgehend dem Nationalrat. Abweichend davon beschloss sie unter anderem zwei Anträge.

Erstens beantragt sie mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Artikel 5 anzupassen, um die Koordinationsfunktion der bundesrätlichen Strategie zu stärken: Es sollen auch Finanzhilfen für Präventionsaktivitäten, die aufgrund anderer Gesetze gesprochen werden, besser gesteuert werden können. Über die Verwendung des Alkoholzehntels entscheiden allerdings weiterhin die Kantone.

Zweitens beantragt die Kommission mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, den Plafond für den KVG-Prämienzuschlag bei 0,075% festzulegen. Dies entspricht aktuell 2.40 Franken, die bereits bisher für die Krankheitsverhütung erhoben werden.