Sichere Arbeitslosenversicherung – JA am 26. September 2010

16. August 2010 News

Es kann nicht sein, dass wir höhere Lohnabzüge hinnehmen müssen, um die Arbeitslosenkasse zu sanieren. Deshalb setzt sich ein überparteiliches Komitee bestehend aus CVP, FDP.Die Liberalen, BDP, glp und SVP gemeinsam für ein JA zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ein. Die Volksabstimmung findet am 26. September 2010 statt. Anlässlich einer Medienkonferenz präsentierte das überparteiliche Komitee „Höhere Lohnabzüge stoppen – Sichere Arbeitslosenversicherung JA“ seine Argumente.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine tragende Stütze des Schweizer Sozialversicherungssystems. Heute hat die Kasse über 7 Mrd. Fr. Schulden – eine Revision ist unumgänglich. Die ALV muss wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

“ALV nicht nur auf Kosten der Lohnbezüger sanieren”
Urs Hany, Nationalrat (CVP/ZH) und Co-Präsident des überparteilichen Komitees betont, dass Bundesrat und Parlament bei der Revision auf eine ausgewogene Mischung von höheren Einnahmen (650 Mio. Fr. pro Jahr) und tieferen Ausgaben (620 Mio. Fr. pro Jahr) setzen. Gegen diese Revision haben die linken Parteien und die Gewerkschaften das Referendum ergriffen. “Das ist ein Spiel mit dem Feuer”, sagte er. “Man darf die Sanierung der ALV nicht nur auf Kosten der Lohnbezüger vorneh-men. Das trifft den Grossteil der Bevölkerung hart.”

Wird die Revision abgelehnt, erfolgt die Sanierung der ALV nur über höhere Lohnabzüge. Werner Luginbühl Ständerat (BDP/BE) und Mitglied des überparteilichen Komitees, weist auf die Tragweite hin: “Im kommenden Jahr steigt die Mehrwertsteuer im Rahmen der IV-Sanierung um 0.4% und die Lohnabzüge bei der Erwerbsersatzordnung steigen um 0.2% auf 0.5%. Zusätzlich droht bei den Krankenkassen ein weiterer Prämienschub von bis zu 10%. Damit ist für mittlere und tiefe Einkommen das Mass überschritten.“ Mit höheren Abgaben steigen ausserdem die Produktionskosten für Unternehmen. Damit wird deren Wettbewerbsfähigkeit untergraben. Anstatt Arbeitsplätze zu schaffen, werden diese gefährdet, kritisiert Peter Spuhler Nationalrat (SVP/TG) und Co-Präsident des überparteilichen Komitees.

“Grundleistungen werden nicht angetastet”
„Die guten Grundleistungen der ALV werden durch die geplante Revision nicht angetastet“, so Charles Favre Nationalrat (FDP/VD) und Co-Präsident des überparteilichen Komitees. Die geplanten Sparmassnahmen sind richtig und zumutbar. Die Anpassung der Bezugsdauer an die Beitragsdauer ist eine logische Konsequenz. Wer anderthalb Jahre Beiträge bezahlt hat, soll auch für diese Zeit Leistungen erhalten. Die meisten Versicherten erfüllen diese Voraussetzung. Gleichzeitig sind Personen mit tiefem Einkommen und/oder Unterhaltspflichten von den Sparmassnahmen nicht betroffen. Personen mit höheren Einkommen bezahlen ein Solidaritätsprozent. Mit der Revision werden Fehlanreize abgebaut und die Solidarität gestärkt.

Verena Diener Ständerätin (glp/ZH) und Co-Präsidentin des überparteilichen Komitees erachtet die kurzfristig anfallenden höheren Kosten für die Sozialhilfe als tragbar: „Die geplanten Leistungsanpassungen stärken die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und wirken sich somit langfristig positiv auf die Kosten der Sozialhilfe aus.“