Schleudertraumaverband verzichtet auf Referendum

24. März 2011 News

Der Schleudertraumaverband Schweiz verzichtet auf ein Referendum gegen die 6. IV-Revision. Damit steigt die Chance, dass das erste Massnahmenpaket am 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden kann.

Er habe als kleine Behindertenorganisationen weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen, um ein Referendum im Alleingang durchzuziehen, teilte der Schleudertraumaverband mit. Er will sich nun auf die Überprüfung der in Kraft tretenden Aufhebungsbestimmungen konzentrieren, dies unter dem Blickwinkel der Diskriminierung und der Menschenrechtsverletzung. Noch vor drei Wochen hatte die Verbandspräsidentin die Ergreifung des Referendums als definitiv in Aussicht gestellt. Man sei dabei aber auf die Unterstützung anderer Organisationen angewiesen, weil auch andere von der Revision betroffen seien, sagte sie damals.

Mit dem Entscheid des Schleudertraumaverbandes steigt nun nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) die Chance, dass das erste Massnahmenpaket Anfang 2012 in Kraft gesetzt werden kann.

Das Parlament hatte die IV-Revision 6a Anfang März unter Dach gebracht, indem der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausräumte. Das erste Massnahmenpaket der IV-Revision stellt die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern ins Zentrum. Es soll die Invalidenversicherung ab 2018, wenn die Massnahmen voll greifen, um durchschnittlich 500 Mio. Franken pro Jahr entlasten.