Neuer Kommunikationschef startet beim Arbeitgeberverband
Fredy Greuter hat heute seinen Posten als Kommunikationschef beim Schweizerischen Arbeitgeberverband angetreten. In dieser Funktion ist er auch erster Ansprechpartner für die Medien.
| Roland A. Müller
Fredy Greuter hat heute seine Tätigkeit als Kommunikationschef und Mitglied der Geschäftsleitung beim Schweizerischen Arbeitgeberverband aufgenommen. In dieser Funktion ist er auch erster Ansprechpartner für die Medien. Für Anfragen von Medienschaffenden ist er telefonisch unter 079 628 56 61 oder 044 421 17 34 sowie über greuter@arbeitgeber.ch direkt erreichbar.
Fredy Greuter ist promovierter Ökonom und war in mehreren Industrieunternehmen tätig, bevor er verschiedene Funktionen bei der Neuen Zürcher Zeitung innehatte. Er war u.a. Korrespondent in Paris, leitete das NZZ-Börsenteam und verantwortete NZZ-Online, die digitale Plattform der Zeitung. Zuletzt war Greuter Geschäftsleitungsmitglied beim Verband Schweizer Medien und Leiter des dort angegliederten Medieninstituts. «Mit Fredy Greuter dürfen wir einen erfahrenen Kommunikationsspezialisten und Kenner der Schweizer Medienszene an Bord begrüssen», sagt Direktor Roland A. Müller.
Der Antritt Fredy Greuters erfolgt im Rahmen einer Neuausrichtung der Verbandskommunikation. Vor Kurzem lancierte der Verband bereits einen neuen und zeitgemässen Online-Auftritt.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.