Mehr Eingliederungsangebote und neuer Assistenzbeitrag für die IV

16. November 2011 News

Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Ziel ist es, dass jährlich rund 2800 IV-Rentenbeziehende wieder arbeitsfähig gemacht werden.

Die Invalidenversicherung erhält mit der Revision 6a eine Reihe von neuen Instrumenten, um Menschen mit Behinderung auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben noch stärker zu unterstützen. Dank eines neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Erwachsene mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen sowie Minderjährige eine reguläre Schule besuchen. Vom Assistenzbeitrag profitieren auch Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern.