12 Unternehmen mit insgesamt rund 130‘000 Mitarbeitenden sind dem Lohngleichheitsdialog bereits beigetreten. Die Trägerschaft des Dialogs stellt fest, dass dieses innovative sozialpartnerschaftliche Projekt auf zunehmendes Interesse der Unternehmen stösst.
| Roland A. Müller
Die Trägerschaft des Lohngleichheitsdialogs hat an ihrer Juni-Sitzung die Ergebnisse der Zwischenevaluation des Projekts Lohngleichheitsdialog zur Kenntnis genommen. Ziel des im Frühling 2009 gestarteten Lohngleichheitsdialogs ist, dass möglichst viele Unternehmen zusammen mit einer Arbeitnehmervertretung überprüfen, ob die Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau entsprechen. Allenfalls festgestellte Lohndiskriminierungen sollen innerhalb von vier Jahren beseitigt werden.
Die Zwischenevaluation zieht eine erste Bilanz des Projekts: Nach dem Projektaufbau und der Operationalisierung startete im Sommer 2010 die Umsetzungsphase des Dialogs. In der relativ kurzen Zeit, die für die Umsetzung bisher zur Verfügung stand, traten 12 Unternehmen mit insgesamt rund 130’000 Mitarbeitenden definitiv dem Dialog bei; weitere prüfen momentan ihre Teilnahme. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden steht seit Dezember 2010 ein Merkblatt zur Überprüfung der Lohngleichheit zur Verfügung.
Die Trägerschaft stellt fest, dass dieses Projekt, das einen völlig neuen und innovativen, sozialpartnerschaftlichen Weg beschreitet, auf zunehmendes Interesse der Unternehmen stösst. Die Trägerschaft will den Dialog bis mindestens 2014 weiterführen.
Die tripartite Trägerschaft des Lohngleichheitsdialogs besteht aus Arbeitgeberorganisationen (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband), Arbeitnehmerorganisationen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse) und dem Bund (Bundesamt für Justiz BJ, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO).
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.