Initiative zu bedingungslosem Grundeinkommen ist gescheitert
Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» ist gescheitert. Die Sammelfrist ist ungenutzt abgelaufen.
| Roland A. Müller
Wie aus dem Bundesblatt hervorgeht, haben es die Initianten verpasst, bis zum Ablauf der Sammelfrist am 21. November die für eine Initiative nötigen 100 000 gültigen Unterschriften von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern einzureichen.
Getragen wurde die Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» von einem Bürgerkomitee. Das Anliegen wurde unterstützt von einer Gruppe Bürger aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zug.
Die Gruppe wollte in der Verfassung ein allgemeines Grundeinkommen verankern, das über eine Energielenkungsabgabe finanziert worden wäre. Mit dem Grundlohn hätte die soziale Sicherheit gewährleistet werden sollen.
Alle Sozialversicherungsbeiträge, alle Steuern zur Finanzierung der Sozialversicherungen und alle obligatorischen Pensionskassenbeiträge wären durch die Energielenkungsabgabe ersetzt worden.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.