Bundesrat lehnt Initiative zum Schutz vor Passivrauchen ab

17. November 2010 News

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative der Lungenliga zum Schutz vor Passivrauchen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen existiere eine bereits ausreichende Minimalregelung, begründet er den Entscheid.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bestehe bereits eine ausreichende Minimalregelung, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit. Das Bundesgesetz biete den Kantonen die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. Bis Anfang 2011 will der Bundesrat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

Die Lungenliga hatte ihre Volksinitiative am 18. Mai mit 133 000 Unterschriften eingereicht. Sie fordert ein umfassendes Rauchverbot. Nach Ansicht der Initianten bietet das Bundesgesetz keinen ausreichenden Schutz vor Passivrauchen, insbesondere nicht für Angestellte in der Gastronomie.

Nach dem Willen der Initianten soll Schluss sein mit Ausnahmen für kleine Lokale und abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) mit Bedienung. Bei einem Ja zur Volksinitiative wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt. Betroffen vom Rauchverbot wären sämtliche Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen. Der Widerstand gegen die Initiative hat sich bereits formiert: Der Wirteverband GastroSuisse will das Vorhaben bekämpfen. Zudem lancierte eine «IG Freie Wirte» eine eigene Initiative, die alle gesetzlichen Rauchverbote aufheben will.