Direktor Alard du Bois-Reymond verlässt des Bundesamt für Migration per Ende Oktober 2011. Der stellvertretende Direktor, Mario Gattiker, übernimmt die interimistische Leitung.
| Roland A. Müller
Justizministerin Simonetta Sommaruga trennt sich vom Direktor des Bundesamtes für Migration, Alard du Bois-Reymond. Über die Gründe sei Stillschweigen vereinbart worden, teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Alard du Bois-Reymond gibt die Führung des Bundesamtes bereits per Ende Oktober 2011 ab. Er erhalte die gesetzlich vorgegebene Entschädigung von einem Jahresgehalt, schreibt das EJPD.
Per November 2011 übernimmt der stellvertretende Direktor, Mario Gattiker, die interimistische Leitung. Gattiker ist sei 2001 im Bundesamt für Migration tätig und leitet den Direktionsbereich Zuwanderung und Integration. Die Stelle des BfM-Direktors wird öffentlich ausgeschrieben. Der Bundesrat hatte Alard du Bois-Reymond im Oktober 2009 zum BfM-Direktor gewählt. Das Amt trat er am 1. Januar 2010 an.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.