Beschäftigungsindikator sinkt, bleibt aber positiv
Der Beschäftigungsindikator der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) erlitt im Januar einen Rückschlag. Der nach wie vor positive Wert deutet jedoch darauf hin, dass die Betriebe auch im kommenden Quartal mehr Personal einstellen werden.
| Roland A. Müller
Der Indikator sank im Januar 2011 gegenüber Oktober 2010 um 2,7 auf 7,5 Punkte. Damit bestätigte sich im Januar, was sich schon im Oktober angekündigt hatte: Der graduelle Anstieg des Indikators seit dem Tiefpunkt vom April 2009 wurde gestoppt, wie die KOF mitteilte. Der Beschäftigungsindikator, der einen Vorlauf von einem Quartal gegenüber der Vorjahresveränderungsrate der Beschäftigung hat, erlaubt eine frühe Einschätzung der Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.
Analog zum Gesamtindikator fiel der Beschäftigungsindikator auch auf Branchenebene – mit wenigen Ausnahmen wie den Banken oder dem Gastgewerbe. In den meisten Branchen befindet sich der Indikator aber nach wie vor im positiven Bereich. Relativ stark fiel der Indexrückgang im Detailhandel aus, wo er auf null sank. Bei den Versicherungen rutschte der Indikator in den Minusbereich. Damit sei bei den Versicherungen in den nächsten Monaten mit einem Beschäftigungsrückgang zu rechnen, schreibt die KOF.
Gleiches gelte für das Gastgewerbe, wo der Indikator trotz Erholung negativ geblieben sei. In allen anderen Branchen dürfte sich die Beschäftigung laut KOF weiter positiv entwickeln oder zumindest konstant bleiben.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.