Arbeitgeber begrüssen weitere Fortschritte in Sachen Lohnschutz

21. März 2025 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat heute darüber informiert, dass er die neuesten Fortschritte, welche in den Gesprächen der Sozialpartner bezüglich Lohnschutz im Rahmen der Bilateralen III erzielt wurden, zur Kenntnis nimmt. Dabei handelt es sich um Massnahmen einerseits zur Sicherung der heute bereits allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge und anderseits zur Schaffung eines verbesserten Rechtsschutzes für inländische Betriebe. Die Arbeitgeber begrüssen diese sozialpartnerschaftliche Lösung als Gewinn für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Die Sozialpartner Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und der Schweizerischer Arbeitgeberverband haben sich auf gemeinsam erarbeitete Massnahmen zur Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz verständigt. Diese Verständigung nahm der Bundesrat anlässlich seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis.

Die heute kommunizierten Massnahmen sind ein weiterer, bedeutender Schritt, nachdem sich die Sozialpartner bereits im Februar auf solche zur inländischen Absicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus im Kontext des erzielten Verhandlungsergebnisses der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der Europäischen Union (Bilaterale III) verständigen konnten.

Die Massnahmen, über welche sich die Sozialpartner verständigt haben, betreffen insbesondere Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Sie dienen Sicherung der heute bereits allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge. Anderseits wird der Rechtsschutz für inländische Betriebe verbessert. Die Arbeitgeber begrüssen diese Fortschritte und arbeiten weiterhin konstruktiv mit.

Keine Verständigung zwischen den Sozialpartnern in Sachen Kündigungsschutz

Die Sozialpartner konnten keine Verständigung erzielen hinsichtlich eines verbesserten Kündigungsschutzes für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, zusätzlich zu den Massnahmen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, einen verbesserten Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, für Mitglieder eines Organs einer Personalvorsorgeeinrichtung und für Mitglieder nationaler Branchenvorstände, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, vorzuschlagen. Die Arbeitgeber stehen diesen Vorschlag skeptisch gegenüber und werden diesen – sobald er konkret vorliegt – vertieft prüfen und beurteilen.

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