Acht EU-Staaten erhalten volle Personenfreizügigkeit
Staatsangehörige aus acht EU-Staaten kommen ab 1. Mai in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Die Übergangsfrist, die Beschränkungen zulässt, läuft auf diesen Zeitpunkt ab. Der Bundesrat hiess die entsprechende Verordnungsgrundlage gut.
| Roland A. Müller
Uneingeschränkte Personenfreizügigkeit gilt neu für Personen aus Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei. Es handelt sich um jene Staaten, die der EU 2004 beigetreten waren. Das Freizügigkeitsabkommen wurde 2006 auf diese sogenannten EU-8-Staaten ausgedehnt. Nicht dabei sind Bulgarien und Rumänien: Für Staatsangehörige aus diesen Ländern gelten weiterhin die Übergangsbestimmungen. Bulgarien und Rumänien traten der EU erst 2007 bei, das Freizügigkeitsabkommen wurde 2009 auf sie ausgedehnt.
Während der Übergangsfrist kann die Schweiz den Zugang zum Arbeitsmarkt für unselbständig Erwerbende beschränken. Nach Ablauf der Übergangsfrist kann die Schweiz die Anzahl Aufenthaltsbewilligung nur noch dann beschränken, wenn die Zuwanderung von Arbeitskräften stark ansteigt. Auf die entsprechende Schutzklausel (Ventilklausel) kann sich die Schweiz im Fall der EU-8-Staaten frühestens im Mai 2012 berufen. Die Klausel ist bis spätestens Mai 2014 anwendbar.
Für Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta gilt die volle Personenfreizügigkeit seit Juni 2007. Ende 2009 zog der Bundesrat in Betracht, die Ventilklausel anzuwenden, verzichtete am Ende aber darauf. Er begründete dies damit, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe. Voraussetzung für die Anwendung der Klausel ist, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10% über dem Schnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.