Internationale Arbeitsorganisation und Schweiz mit gleichen Zielen
In einer Grundsatzrede an der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz der ILO äusserte sich Boris Züricher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, zur Mindestlohn- und zur Zuwanderungs-Initiative.
| Daniella Lützelschwab
In einer Grundsatzrede an der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz der ILO äusserte sich Boris Züricher zur Mindestlohn- und zur Zuwanderungs-Initiative. Der Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco unterstrich dabei, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Schweiz in beiden Fragen die gleichen Ziele verfolgen würden. Die Konferenz steht dieses Jahr im Zeichen der Leitidee «Building a future with decent work».
Die Internationale Arbeitskonferenz wird jährlich von der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf abgehalten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der Uno und zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. In ihr vertreten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der ganzen Welt (über die jeweiligen nationalen Organisationen) sowie Regierungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband vertritt in der ILO die Interessen der Schweizer Arbeitgeber.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung.