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Abzockerei: Verordnung für Pensionskassen tragbar
Die Verordnung gegen die Abzockerei konkretisiert die neue Verfassungsbestimmung über Vergütungen der Organe börsenkotierter Aktiengesellschaften und soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Bleibt es bei den Lösungen gemäss Entwurf, so hält sich der Zusatzaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands in einem vertretbaren Rahmen.