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BVG-Mindestzinssatz 2015: Adäquat wären 1,5 Prozent
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat nach einer kontroversen Diskussion, den Mindestzinssatz für 2015 bei 1,75 Prozent zu belassen. Zu hoch, findet der Schweizerische Arbeitgeberverband und schlägt vor, den Satz bei 1,5 Prozent festzusetzen. Insbesondere die angespannte geopolitische Lage und die konjunkturellen Unsicherheiten – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzmärkte – erlauben für 2015 keinen höheren Satz.