Eine vernünftige Familienpolitik oder ein neuer Luxus? Im Talk auf TeleZüri erklärt Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller, weshalb vier Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub flächendeckend für alle Unternehmen, wie dies eine Volksinitiative fordert, zu viel wären. «Abgesehen von der Finanzierung sind auch organisatorische Aspekte vor allem für kleine Unternehmen eine grosse Belastung, wenn immer mehr Absenzen anfallen.» Jeder Arbeitgeber muss deshalb so viele Tage gewähren können, wie es für ihn möglich ist. Zudem ist Vaterschaftsurlaub hierzulande nichts Unbekanntes; viele Arbeitgeber sehen einen solchen bereits vor – auch ohne staatliche Regelung.
Ab 2018 erhalten Absolventen von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Diese Massnahme greift aber nur, wenn die Teilnehmer die Kursgebühren selber an den Kursanbieter überweisen. Das zwingt die Arbeitgeber, ihre finanzielle Beteiligung ihren Mitarbeitern zukommen zu lassen, statt die Kurskosten direkt zu übernehmen.
Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Arbeitswelt rasant. Um das Bildungssystem für diesen Wandel zu rüsten, präsentiert der Bundesrat eine systematische Auslegeordnung und gezielte Aktionsfelder. In der Berufsbildung und der Weiterbildung sind auch die Unternehmen und ihre Verbände gefordert.
Der Bundesrat will die steuerlichen Abzüge für Kosten der externen Kinderbetreuung auf maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr erhöhen. Damit sollen negative Erwerbsanreize im Steuersystem beseitigt werden. Die Arbeitgeber begrüssen die Vorlage, insbesondere unter dem Aspekt der besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.
Der Bundesrat hat wegen der schwachen Lohn- und Preisentwicklung gegen eine Erhöhung der AHV- und IV-Renten ab 2018 entschieden. Trotzdem befürwortet er den Ausbau der AHV im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird. Das sind schlechte Aussichten für sichere Renten auch in Zukunft.
Unternehmen sollen im Gleichstellungsgesetz zur Durchführung von Lohnkontrollen verpflichtet werden. Mit einer entsprechenden Botschaft ans Parlament will der Bundesrat «Lohndiskriminierung» von Frauen verhindern. Die Legitimation für eine solche staatliche Intervention ist jedoch für den Schweizerischen Arbeitgeberverband nicht gegeben. Denn die statistischen Grundlagen zu den geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden, auf die der Bundesrat sein Vorhaben abstützt, sind ungenügend.