Revision des Zivildienstgesetzes stärkt den Arbeitsmarkt
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die heute an der Urne beschlossene Annahme des revidierten Zivildienstgesetzes. Dieses stärkt die Armee und trägt dazu bei, Absenzen in den Betrieben zu verkürzen.
| Roland A. Müller
Mit der vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Änderung des Zivildienstgesetzes wird ein Beitrag zur Stärkung der personellen Ressourcen der Armee geleistet. Die Revision sorgt für Gerechtigkeit – besonders gegenüber jenen, die ihren Dienst in Armee und Zivilschutz pflichtbewusst leisten. Mit der beschlossenen Revision wird der personelle Aderlass reduziert und damit die Chance verbessert, dass für die Sicherheit und Krisenbewältigung auch künftig genügend ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid. Eine starke und einsatzfähige Armee ist eine zentrale Voraussetzung für Sicherheit und Stabilität in der Schweiz und damit auch von Bedeutung für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort.
Der Entscheid hat zudem positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, indem den Betrieben im Schnitt mehr Personen zur Verfügung stehen, wenn junge Menschen Militärdienst statt eines tendenziell länger dauernden Zivildienstes leisten.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.